Service 4 Industry GmbH

Eidechsenweg 4
32469 Petershagen

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und Lieferungen

 

Allgemeines

Einzelvertragliche Vereinbarungen der Parteien, die schriftlich getroffen wurden gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

1 Geltungsbereich

1.1 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Service 4 Industry GmbH und Ihnen als Besteller, unabhängig davon, ob Sie Verbraucher im Sinne des §13 BGB, Unternehmer im Sinne des §14 BGS oder Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch sind, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und Lieferungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2 Entgegenstehende, ergänzende oder von unseren AGB abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers erkenn wir nicht an außer wir bestätigen diese Ausnahme innerhalb unserer Auftragsbestätigung an den Besteller.

2 Vertragsabschluss

2.1 Die Warenpräsentation auf unserer Website oder anderen Werbemitteln stellen kein rechtlich bindendes Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu unterbreiten. Irrtümer und Änderungen der Warenpräsentationen bleiben vorbehalten. Produktabbildungen sind beispielhafte Abbildungen können von den gelieferten Produkten geringfügig abweichen.

2.2 Die Vertragsinhalte ergeben sich aus unserer Auftragsbestätigung und werden Ihnen nach Ihrer Bestellung per E-Mail zugesandt.

3 Preise

3.1 Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, bei Auslandsgeschäften unverzollt und unversteuert.

3.2 Zahlungen sind sofort ohne Abzug auf das Konto von Service 4 Industry wie auf dem Briefbogen angegeben auszuführen.

3.3 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages von uns nicht zu vertretende Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialkosten, der Erhöhung von Rohstoffpreisen, Hilfsstoffpreisen oder ähnliches entstehen.

3.4 Unsere allgemeinen Verrechnungssätze, wenn nicht anders vereinbart lauten:

Monteur: Stundensatz Standard: € 68,00
Meister: Stundensatz Standard: € 85,00
Helfer: Stundensatz Standard: € 42,00

Unsere Regelarbeitszeit ist Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 16:15 Uhr
sowie Freitag von 07:30 bis 12:45 Uhr.

Mehrarbeit (Überstunden) ist die Arbeitszeit, die über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht. Diese Zuschläge betragen derzeit:
• 25 % Zuschlag für die ersten 2 Überstunden, an Werktagen (Montag bis Freitag)
• 50 % Zuschlag für alle weiteren Überstunden, an Werktagen (Montag bis Freitag)
• 50 % Zuschlag für Überstunden, die an Samstagen geleistet werden.
• 75 % Zuschlag für Überstunden, die an Sonntagen geleistet werden.

Zur Arbeitszeit zählen auch die Aufwendungen für Arbeitsvorbereitung, An- und Abreise sowie notwendige Dokumentationen, Recherchen und Nacharbeiten.

zzgl. Spesen/Verpflegungsmehraufwand
und Fahrtkosten von 0,75€/km

4 Gewährleistung

4.1 Für Mängel haftet Service 4 Industry GmbH unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

a) Auftretende Mängel, die im Rahmen der Gewährleistung des Lieferers geltend gemacht werden sind diesem unverzüglich nach deren Auftreten schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so wird der Lieferer von der Haftung frei.

b) Mängel, die auf einen zum Zeitpunkt des Gefahrübergang liegenden Umstand zurückzuführen sind, bessert der Lieferer nach seiner Wahl nach oder ersetzt die mangelhaften Teile.

c) Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller dem Lieferer die angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Anderenfalls ist der Lieferer von der Haftung – auch bezüglich der daraus entstehenden Folgen – befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Besteller das Recht den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

d) Weitere Rechte des Bestellers wegen eines Mangels und daraus resultier- enden Folgeschäden werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wenn der Lieferer den Mangel arglistig verschwiegen hat, bei Mängeln des Liefergegenstands soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

e) Keine Haftung übernimmt der Lieferer für Schäden, die aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Lagerung, Zwischenlagerung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund oder chemische, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse entstehen wird keine Gewähr übernommen, sofern nicht ein Verschulden des Lieferers vorliegt.

Sowie für Schäden oder Folgeschäden, die durch seitens des Bestellers oder eines Dritten ohne Zustimmung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten entstehen.

4.2 Die Gewährleistung beginnt mit dem Gefahrübergang. Eine formelle Abnahme ist nicht Voraussetzung für den Beginn der Gewährleistung.

4.3 Alle Ansprüche des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche gem. 4.1 d) gelten die gesetzlichen Fristen.

4.4 Ein Zurückbehaltungsrecht an Zahlungen steht dem Besteller nur in einem Umfang zu, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht.

5 Gerichtstand und anwendbares Recht

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht einzureichen, das für den Hauptsitz von Service 4 Industry GmbH zuständig ist. Wir sind auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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